Ich bin seit 1998 von der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (www.kvsh.de) zur Abrechnung von Einzel-Verhaltenstherapie zu Lasten aller Gesetzlichen Krankenkassen und damit auch der Beihilfestellen und Privaten Krankenkassen zugelassen. Zusätzlich verfüge ich über eine Zulassung für die Durchführung Progressiver Muskelrelaxation nach Jacobsen.
Nach der derzeitigen Gesetzeslage können Sie auch ohne Überweisung direkt zu mir kommen, nachdem wir einen Termin vereinbart haben, und müssen keine Zuzahlung leisten. Nach einer bzw. mehreren "psychotherapeutischen Sprechstunden" und bis zu 4 „probatorischen Sitzungen“ klären wir gemeinsam, ob eine Verhaltenstherapie bei mir für Sie notwendig und sinnvoll erscheint. Nachdem Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin einen „Konsiliarbericht“ ausgefüllt hat, ob es medizinisch etwas zu beachten gilt und dass er bzw. sie keine Bedenken gegen eine Psychotherapie hat, können wir anschließend eine Verhaltenstherapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Nach der Kostenzusage durch Ihre Krankenkasse werden wir uns zunächst möglichst einmal pro Woche sehen. Je nachdem, wie schnell es Ihnen besser geht, werden wir später die Abstände vergrößern und ggf. eine Fortführung beantragen. Eine Sitzung dauert (mindestens) 50 Minuten.
Wenn Sie beihilfeversichert sind, müssen Sie bei der Beihilfestelle Unterlagen zur Beantragung einer Psychotherapie anfordern. Nach den bis zu 5 probatorischen Sitzungen schreibe ich einen ausführlichen Bericht an einen Gutachter / eine Gutachterin, der dann im verschlossenen Umschlag unter einer Chiffre-Nummer von der Beihilfestelle weitergeleitet wird. Nachdem der Gutachter bzw. die Gutachterin die Erfüllung der Voraussetzungen anerkannt hat, erhalten Sie eine Kostenübernahmeerklärung des Anteils der Beihilfestelle für zunächst 40 Sitzungen. Auch hier können wir bei Bedarf einen Antrag auf eine Fortführung stellen. Die private Krankenversicherung schließt sich in der Regel der Beihilfestelle an. Bitte erfragen Sie hier die genauen Formalitäten.
Wenn Sie privat krankenversichert sind, prüfen Sie bitte, wie die Bedingungen für Psychotherapie Ihres individuellen Vertrags sind, bzw. fragen Ihre Krankenkasse. Meine Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP), analog der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
In den „Psychotherapierichtlinien“ der Kassenbundesärztlichen Vereinigung ist festgelegt, welche Störungen ich zulasten der Krankenkasse behandeln darf:
- Affektive Störungen: Depressive Episoden, rezidivierende depressive Episoden und Dysthymia
- Angst- und Zwangsstörungen
- Somatoforme und Dissoziative Störungen
- Reaktionen auf Schwere Belastungen und Anpassungsstörungen
- Essstörungen
- Nichtorganische Funktionsstörungen
- Sexuelle Funktionsstörungen
- Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
- Neben und nach somatischer ärztlicher Behandlung darf ich psychotherapeutisch behandeln:
- Störungen durch psychotrope Substanzen
- seelische Krankheiten aufgrund frühkindlicher emotionaler Mangelzustände oder tiefgreifender Entwicklungsstörungen
- seelische Krankheiten als Folge schwerer chronischer Krankheitsverläufe
- schizophrene und affektive psychotische Störungen.
Wenn Sie sich darüber weiter informieren möchten, empfehle ich die Informationen der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein.
Inhaltlich biete ich Verhaltenstherapie mit einem Schwerpunkt in sogenannter „Kognitiver Verhaltenstherapie“ an, da ich parallel zu meiner Ausbildung in Verhaltenstherapie eine Ausbildung in „Rational-Emotiver Behavioraler Therapie“ (RET) nach Dr. Albert Ellis absolviert habe. Hierbei geht es um eine spezielle Art der Erarbeitung hilfreicher Einstellungen im Umgang mit schwierigen Situationen. Bei chronischen Depressionen, die länger als zwei Jahre anhalten, setze ich gern ein relativ neues Verfahren namens CBASP („Cognitive Behavioral Analysis System of Psychotherapy“) ein, bei dem es vor allem um die Verbesserung der Kommunikation und der Beziehungen geht.
Je nachdem, was bei Ihnen persönlich sinnvoll erscheint, werde ich in Absprache mit Ihnen zusätzlich Elemente aus meinen regelmäßigen Fortbildungen wie z.B. „EMDR“ („Eye Movement Desensitization and Reprocessing“) bei Traumafolgestörungen, Elemente der „Strategischen Kurzzeittherapie“ nach Serge Sulz, spezielle Rollenspieltechniken usw. in die Therapie einfließen lassen.